Wolf in der Schweiz: Geschossene Tiere rissen kein einziges Schaf

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Albert RöstiNach Röstis Turbo-Verordnung: Jäger töteten die falschen Wölfe

Seit der Änderung der Abschussregeln wurden im letzten Winter über 50 Wölfe geschossen – keines der Tiere hatte ein Schaf gerissen. Zudem kritisierten Juristen die Revisionen Röstis scharf.

Darum gehts

  • Mit einer Verordnung hat Albert Rösti 2023 den Abschuss vieler Wölfe erlaubt.

  • Nun zeigt sich: Keines der Tiere hatte ein Schaf gerissen.

  • Zudem könnte die Verordnung im Konflikt mit diversen Schweizer Gesetzen stehen.

Nachdem Albert Rösti in seiner Rolle als Vorsteher der Umweltdepartements im vergangenen Jahr im Eiltempo Änderungen der Abschuss-Regelungen für Wölfe erlassen hatte, zeigt sich jetzt: Nicht nur gab es schon während der Revisionen scharfe Kritik vom Bundesamt für Justiz, sondern keines der getöteten Tiere war ein Problemwolf, der Schafe gerissen hatte.

Nach seinem Amtsantritt auf Anfang 2023 stimmte Rösti einem Zeitplan zur proaktiven Regelung der Wolfbestände ab September 2024 noch zu. Bereits im Mai kündigte der SVP-Bundesrat aber an, im Dezember mit proaktiven Wolfsabschüssen zu beginnen und dafür das Verfahren deutlich abzukürzen. Rösti kündigte damals an, dass man «nur die problematischen Rudel» ins Visier nehme.

Getötete Wölfe waren allesamt unschuldig

Seither wurden in kürzester Zeit 50 Wölfe geschossen – dass damit die Sicherheit für Schafe und andere Nutztiere gestiegen ist, ist aber höchst unwahrscheinlich. Denn wie der «Tages-Anzeiger» mit Berufung auf Daten des Kantons Wallis berichtet, hatte kein einziges der 50 geschossenen Tiere ein Schaf gerissen. Dies gehe aus DNA-Proben hervor, die bei gerissenen Tieren entnommen würden und eine Zuordnung zu einem bestimmten Wolf erlaubten.

Nicht nur scheinen die Jäger also die «falschen» Wölfe erwischt zu haben, die von Rösti im Eiltempo durchgeboxten Änderungen stiessen offenbar schon auf scharfe interne Kritik, bevor sie überhaupt eingeführt wurden. Die Juristen des Bundesamtes für Justiz bemängeln dabei mehrere Punkte der Änderungen, die ihrer Meinung nach schlecht bis überhaupt nicht kompatibel mit anderen Gesetzen seien.

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So sei bei der Präsentation der Änderungen etwa die Berner Konvention, die rechtlich über Röstis Verordnung steht, völlig ausser Acht gelassen worden. Das 1979 getroffene Übereinkommen des Europarats hält fest, dass «Wölfe, wie alle anderen Wildtiere, das Recht habe, als wildlebende Tiere zu existieren».

«Ganz und gar inkompatibel mit Jagdgesetz»

Auch das Schweizer Jagdgesetz selbst widerspreche direkt der Verordnung, die unter anderem die komplette Ausrottung eines Rudels erlaube, sobald ein Tier des Rudels einen Schaden verursacht habe. «Bei einer geschützten Art wie dem Wolf muss grösste Zurückhaltung geübt werden», besagt diese. Röstis Verordnung sei «ganz und gar inkompatibel mit dem Jagdgesetz».

Obwohl die Verordnung des SVP-Bundesrates laut dem Bundesamt für Justiz also im direkten Konflikt mit mehreren in der Schweiz gültigen Gesetzgebungen steht, soll ab September 2024 die Jagd wieder aufgenommen werden. Ob sich die Jäger dieses Mal statt auf unschuldige tatsächlich auf die Problemtiere konzentrieren werden, bleibt abzuwarten.

Mehrere Beschwerden noch hängig

Zudem könnten auch diverse Beanstandungen Röstis Jagdverordnung noch den Garaus machen: Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind mehrere Beschwerden gegen die Abschussverfügungen von Wolfsrudeln in den Kantonen Graubünden und Wallis hängig.

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