Bundesrat Rösti will Biber zur Jagd freigeben

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Jagdgesetzrevision«Das ist ein Affront»: Rösti will Biber zum Abschuss freigeben

Die neue Jagdgesetzrevision, die Bundesrat Albert Rösti in die Vernehmlassung geschickt hat, sieht auch präventive Biber-Abschüsse vor. Pro Natura äussert sich besorgt.

Darum gehts

  • Bundesrat Albert Rösti hat eine neue Jagdgesetzrevision in die Vernehmlassung geschickt, die überraschend präventive Abschüsse von Bibern vorsieht.

  • Trotz eines Volksentscheids gegen präventive Biber-Abschüsse im Jahr 2020 sieht der neue Gesetzentwurf niedrige Hürden für solche Massnahmen vor.

  • Pro Natura bemängelt, dass sie schon bei minimalen Anzeichen von Landschaftsveränderungen zum Abschuss freigegeben werden können.

Der Biber hat sich seit seiner Wiederansiedlung in der Schweiz rasant ausgebreitet und richtet teils beträchtliche Schäden an. Vor kurzem schickte SVP-Bundesrat Albert Rösti eine neue Jagdgesetzrevision in die Vernehmlassung. Diese Revision betrifft nicht nur den Wolf, sondern sieht auch präventive Biber-Abschüsse vor, wie die Zeitungen der CH Media berichten.

Dies stehe im Widerspruch zur Entscheidung des Stimmvolks, das 2020 präventive Abschüsse in einer Volksabstimmung ablehnte. Aktuell werde die Zahl der Biber in der Schweiz auf etwa 4900 geschätzt. Dass es nun doch erlaubt werden soll, den Biber präventiv zu schiessen, bezeichnet Pro Natura als einen «Affront».

Sollten präventive Biber-Abschüsse erlaubt werden?

Pro Natura äussert sich besorgt

Einst war der Biber in der Schweiz ausgerottet. Der Anstieg der Population wird zwar als ökologischer Erfolg gewertet, zieht jedoch zunehmend Herausforderungen nach sich. Die Biber, die für ihre Fähigkeit bekannt sind, mit Dämmen Ackerland zu überfluten und Infrastruktur zu gefährden, würden in der neuen Gesetzgebung potenziell als Schädlinge gesehen. Die Biber könnten schon bei minimalen Anzeichen von Landschaftsveränderungen zum Abschuss freigegeben werden, wie Sara Wehrli von Pro Natura sagt: «Er muss eigentlich nur damit begonnen haben, einen Zufahrtsweg zuzubauen, dann kann er abgeschossen werden.»

Gegenüber den Zeitungen der CH Media teilt sie mit: «Uns schockiert, was der Bund beabsichtigt. Hier werden Tür und Tor geöffnet, den Biber breit zu bejagen.» Als erheblicher Schaden gelte bereits der Beginn der Biber-Aktivität, wie das Untergraben vor Einsturz oder das Aufstauen vor Überflutung, gibt Wehrli zu bedenken.

Du weisst von einem Tier in Not?

Hier findest du Hilfe:

Feuerwehr, Tel. 118 (Tierrettung)

Polizei, Tel. 117 (bei Wildtieren)

Tierrettungsdienst, Tel. 0800 211 222 (bei Notfällen)

Schweizerische Tiermeldezentrale, wenn ein Tier entlaufen/zugelaufen ist

Stiftung für das Tier im Recht, für rechtliche Fragen

GTRD, Grosstier-Rettungsdienst, Tel. 079 700 70 70 (Notruf)

Schweizerische Vogelwarte Sempach, für Fragen zu Wildvögeln, Tel. 041 462 97 00

Tierquälerei:

Meldung beim kantonalen Veterinäramt oder beim Schweizer Tierschutz (anonym möglich)

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