Swisscom muss Millionen-Busse zahlen

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SchweizVerstoss gegen Kartellrecht – Swisscom muss Millionen-Busse zahlen

Swisscom hat mit ihrer geänderten Netzbaustrategie Konkurrentinnen den Zugang zum Glasfasernetz verunmöglicht und damit gegen Kartellrecht verstossen. Die Weko sanktioniert den Konzern.

Darum gehts

  • Die Weko hat entschieden, dass Swisscom gegen das Kartellrecht verstossen hat.

  • Es geht um die Änderung der Bauweise ihres Glasfasernetzes.

  • Swisscom rechtfertigt die Abkehr von ihrer bisherigen Bauweise vor allem mit tieferen Kosten und mit einem schnelleren Ausbau.

Anfang 2020 hat Swisscom die Bauweise ihres Glasfasernetzes geändert. Durch die neue Bauweise des Netzes sollten Konkurrentinnen keinen direkten Zugang zum Netz mehr erhalten und nur noch Dienstleistungen von Swisscom unter eigenem Namen verkaufen können.

Zur Sicherung der Wettbewerbsverhältnisse hat die Weko (Wettbewerbskommission) der Swisscom die Änderung bereits Ende 2020 vorsorglich untersagt, wie der Bund in einer Mitteilung schreibt. Swisscom hätte sonst die bestehende Marktstruktur verändert und für sich selbst ein faktisches Monopol geschaffen. Konkurrentinnen wären ihrer Innovations- und Geschäftsmöglichkeiten weitgehend beraubt und Konsumenten sowie Geschäftskunden in der Wahl ihrer Anbieterin und in der Produktvielfalt stark eingeschränkt worden.

Swisscom: «Weko verzögert raschen Netzausbau»

In einem Statement schreibt Swisscom zum Entscheid der Weko: «Für Swisscom ist der Entscheid der Weko nicht nachvollziehbar. Swisscom ist überzeugt, mit der ab 2020 eingesetzten Punkt-zu-Multi-Punkt-Topologie (P2MP) zwischen Zentrale und dem Strassenschacht (Manhole) im Quartier den richtigen Topologie-Entscheid getroffen zu haben.»

Entgegen der Haltung der Weko hätten alle Mitbewerber auch bei der P2MP-Topologie bei Swisscom nichtdiskriminierend einen Datenstrom zu einem bestimmten Anschluss beziehen können und damit wie bisher ein komplettes und wettbewerbsfähiges Angebot inkl. Telefonie, Internet und TV anbieten können.

Busse von 18 Mio. Franken

Swisscom rechtfertigt die Abkehr von ihrer bisherigen Bauweise vor allem mit tieferen Kosten und mit einem schnelleren Ausbau. Die Einsparungen in finanzieller und zeitlicher Hinsicht sind jedoch nach Auffassung der Weko nicht genügend, um die Beseitigung des bisherigen Wettbewerbs auf Generationen wettzumachen. Die bedeutendsten Innovationsschübe und Preissenkungen auf dem Glasfasernetz gingen bisher von Konkurrentinnen und nicht von Swisscom aus. Das wäre künftig nicht mehr möglich gewesen.

Die Weko büsst Swisscom für ihr Verhalten mit rund 18 Mio. Franken. Zudem macht die Weko der Swisscom Vorgaben zum Ausbau des Glasfasernetzes, sodass Dritte die Glasfasernetzinfrastruktur mitbenutzen können. Auf diese Weise kann die bisherige Angebotsvielfalt bei leitungsgebundenen Internetzugängen in der Schweiz auch auf dem Glasfasernetz gewährleistet werden – zugunsten von Konsumenten und Unternehmen.

Der Entscheid der Weko kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

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