Kartellrecht: Bundesgericht heisst Beschwerde von Swisscom gut

Publiziert

BundesgerichtSwisscom muss Millionenstrafe doch nicht zahlen

Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, Swisscom habe sich in der Ausschreibung im Jahr 2008 zur Breitbandvernetzung der Poststandorte korrekt verhalten.

Darum gehts

  • Das Bundesgericht hat das Urteil der Wettbewerbskommission aus dem Jahr 2015 aufgehoben, das Swisscom zu einer Strafe von 7,9 Millionen Franken verpflichtet hatte.

  • Die Strafe war wegen angeblichen Missbrauchs der Marktposition im Rahmen einer Ausschreibung der Post aus dem Jahr 2008 verhängt worden.

  • Swisscom hatte im Januar 2009 den Zuschlag für die Breitbandvernetzung der Poststandorte erhalten, was von Sunrise angefochten wurde.

Das Bundesgericht kommt in seinem Urteil vom 5. März 2024 zu dem Schluss, Swisscom habe sich in der Ausschreibung im Jahr 2008 zur Breitbandvernetzung der Poststandorte korrekt verhalten.

Die Entscheidung hebt frühere Urteile auf, darunter eine von der Wettbewerbskommission (Weko) 2015 verhängte Strafe von 7,9 Millionen Franken und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2021, welches die Strafe auf 7,4 Millionen Franken reduziert hatte.

Swisscom erhielt den Zuschlag

Die Ursache des Verfahrens geht zurück auf das Jahr 2008, als die Post die Breitbandanbindungen ihrer Standorte neu ausschrieb und Swisscom im Januar 2009 den Zuschlag erhielt. Der Entscheid der Post basierte auf einer GATT/WTO-konformen Ausschreibung, in der Swisscom als wirtschaftlichster Anbieter hervorging.

Eine daraufhin von Mitbewerber Sunrise eingereichte Beschwerde führte zur Untersuchung durch die Weko, die Swisscom des Missbrauchs ihrer Marktposition und der Durchsetzung unangemessener Preise beschuldigte. Swisscom legte Beschwerde gegen den Weko-Entscheid ein. Swisscom habe bereits vor der Weko aufgezeigt, «dass Sunrise in der Lage gewesen wäre, ein konkurrenzfähiges Angebot zu machen, wenn sie Vor- und Eigenleistungen sinnvoll kombiniert eingesetzt hätte».

Swisscom begrüsst Entscheidung

Das Bundesgericht stellte weiter fest, dass Swisscom weder gegenüber Sunrise noch gegenüber der Post unangemessene Preise erzwungen hatte. Zudem seien die Preise für Vorleistungsprodukte nicht überhöht gewesen. Das Gericht befand weiterhin, dass der Zuschlagspreis an Swisscom das Ergebnis von Verhandlungen war und nicht einseitig festgelegt wurde, und sah keinen Beweis für ein missbräuchliches Verhalten in Form einer Kosten-Preis-Schere gegenüber Sunrise.

Swisscom hat den Entscheid des Bundesgerichts begrüsst und betont, dass die Urteilsfindung die korrekte Preisgestaltung und faire Wettbewerbspraktiken des Unternehmens bestätigt.

Folgst du schon 20 Minuten auf Whatsapp?

Eine Newsübersicht am Morgen und zum Feierabend, überraschende Storys und Breaking News: Abonniere den Whatsapp-Kanal von 20 Minuten und du bekommst regelmässige Updates mit unseren besten Storys direkt auf dein Handy.

Deine Meinung

11 Kommentare