Mantelerlass: Das sagen die Gegner des Stromgesetzes

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MantelerlassSo wollen Gegner das Stromgesetz bodigen

Strom ja, aber nicht auf Kosten des Naturschutzes: Mit diesem Argument wollen Natur- und Landschaftsschützer um Vera Weber und Elias Vogt den «Mantelerlass Strom» an der Urne zu Fall bringen.

Darum gehts

  • Das Stromgesetz gefährde den Natur- und Landschaftsschutz, sagen die Gegner.

  • Es brauche stattdessen Solaranlagen auf Dächern.

  • Eine intakte Natur sei der beste Verbündete gegen den Klimawandel, sagen sie.

Die Schweiz braucht mehr Strom – und zwar bis zu einem Drittel mehr als heute bis zum Jahr 2050. Dafür soll unter anderem das Stromgesetz sorgen, über welches wir am 9. Juni abstimmen. Es ermöglicht den Ausbau der Sonnen-, Wind- und Wasserkraft.

Dagegen wurde das Referendum ergriffen, erst praktisch im Alleingang von Rentner Pierre Alain Bruchez, unterdessen unterstützt von der Fondation Franz Weber, Windkraftgegnern um Elias Vogt und der SVP, welche mit rund 60 Prozent der Delegiertenstimmen die Nein-Parole beschlossen hat. Die grossen Naturschutzorganisationen sind für das Stromgesetz. Auch Parlament und Bundesrat empfehlen ein Ja.

Windräder auf dem Säntis?

Das Stromgesetz öffne Tür und Tor «für Windkraftwerke in den schönsten Landschaften», warnt Elias Vogt vom Verein «Freie Landschaft Schweiz» an der Medienkonferenz der Stromgesetz-Gegner am Dienstag in Bern. Er erwähnt den Säntis, die Rigi und den Chasseral als landschaftliche Perlen, denen es Sorge zu tragen gelte. Eine intakte Natur sei ausserdem der beste Verbündete im Kampf gegen die Auswirkungen des Klimawandels. Die Schweiz sei jetzt schon gesamteuropäisch auf dem letzten Platz in Sachen Biodiversität.

Strom soll via Solaranlagen auf Dächern kommen, statt von Anlagen, die in der Landschaft stehen, finden die Gegner des Mantelerlass Strom.

Strom soll via Solaranlagen auf Dächern kommen, statt von Anlagen, die in der Landschaft stehen, finden die Gegner des Mantelerlass Strom.

20min/Stefan Lanz

Die Gegner finden darum: Solange es Potential für die Solarstromerzeugung auf Dächern gebe, gebe es keinen Grund, «die Natur weiter zu zerstören». Tatsächlich sieht der Mantelerlass eine Solarpflicht für Neubauten ab 300 Quadratmetern Dachfläche vor, eine weitergehende Solarpflicht scheiterte aber an den Bürgerlichen mit Verweis auf die Eigentumsfreiheit.

Damoklesschwert über lokaler Mitbestimmung

Die Gegner sagen, das Stromgesetz führe dazu, dass die Planungskompetenz von den Gemeinden weg, hin zu den Kantonen verschoben werde. «Die lokale Bevölkerung könne sich nicht mehr wehren», warnte Landschaftsschützer Hans Weiss, das sei eine Missachtung der Demokratie. «Es wird gebaut und das Schutzgebiet ist egal», ergänzt Naturschützerin Vera Weber. Schutzgebiete von nationalem Interesse bleiben vom Mantelerlass zwar praktisch unberührt. Tatsächlich sollen die Kantone und Gemeinden aber bei einer Annahme des Mantelerlasses Gebiete bezeichnen, die für die Produktion von erneuerbarem Strom geeignet sind. Die Befürworter sagen, die Mitsprache der lokalen Bevölkerung und ihre Interessen blieben dabei gewahrt.

Bist du für oder gegen das Stromgesetz?

Die Gegner betonen zum Schluss, dass «nicht alles an dem Gesetz schlecht ist», so unterstützten sie neben dem Bau von erneuerbaren Energie-Anlagen an bestehenden Standorten auch die Massnahmen zur effizienten Gestaltung des Stromnetzes und andere Punkte. Diese könne das Parlament bei einem Nein am 9. Juni «schnell umsetzen», sind sie überzeugt.

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