Mantererlass Strom: Darum geht es in der Energie-Vorlage

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Energie-AbstimmungZoff um Solarpflicht, Landschaftsschutz & Windturbinen beginnt

Mit dem «Mantelerlass Strom» kommt eine komplexe Vorlage zur Abstimmung, die viele Bereiche abdeckt – und gegen die sich neuerdings auch Teile der SVP wehren wollen. Am Montag startet Bundesrat Rösti die Debatte.

Darum gehts

  • Am 9. Juni stimmt die  Bevölkerung über den «Mantelerlass Strom» ab.

  • Befürworter argumentieren mit einem wichtigen Schritt zur nachhaltigen Energieversorgung.

  • Die Gegner sehen die Schweizer Landschaft in Gefahr, weil erneuerbare Energieprojekte Vorrang vor Schutzinteressen erhalten würden.

  • Die Vorlage ist komplex und regelt neben Kraftwerksprojekten auch den Umbau der Stromnetze oder das bidirektionale Laden von E-Autos.

Das ist der Mantelerlass

Der «Mantelerlass Strom» ändert eine ganze Reihe von Gesetzen – darum auch der Begriff des «Mantels». Durch den Erlass soll die Schweizer Energieversorgung einen Schritt weiter, hin zu mehr nachhaltigem Strom machen. Der Mantelerlass ist die Fortführung der Energiestrategie 2050 und im weitesten Sinne auch des letzten Sommers an der Urne angenommenen Klimaschutzgesetzes. Er wurde im Herbst 2023 im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit 177 zu 19 Stimmen gutgeheissen. Weil aber 50’000 Unterschriften für das Referendum gesammelt wurden, kommt es am 9. Juni 2024 zur Volksabstimmung. Am kommenden Montag eröffnet Energieminister Albert Rösti (SVP) den Abstimmungskampf zur Vorlage mit einer Medienkonferenz.

Während die Befürworter die «ambitionierten Ausbauziele» – gerade auch beim Winterstrom – loben, argumentieren die Gegner aus Kreisen des Landschaftsschutzes mit einer Verschandelung der Landschaft durch Windräder und Solarparks.

Der Mantelerlass sagt kein Wort zur Atomkraft und er ist auch nicht zu verwechseln mit dem Solarexpress oder dem Windexpress. Diese Projekte laufen unabhängig davon.

Das sind die grossen Brocken

Mit den zahlreichen Massnahmen im Mantelerlass soll die Menge an erneuerbar produziertem Strom – ohne die Wasserkraft – auf 45 Terawattstunden bis zum Jahr 2050 ansteigen. Das entspricht ungefähr der Hälfte des bis dahin benötigten Stroms der Schweiz. Die Wasserkraft soll obendrauf noch einmal 37 Terawattstunden liefern, damit ist der Strombedarf fast gedeckt. Ob es für den Rest Atomstrom, Gaskraftwerke oder andere Lösungen gibt, lässt der Mantelerlass offen.

Wasserkraft

Landschaftsschutz

Wind- und Solarparks

Solarpflicht für Gebäude

Das sind die kleineren – aber wichtigen – Brocken

Stromnetze

Solarstrom an die Nachbarn verkaufen

Bidirektionales Laden

Fazit

Der Mantelerlass regelt sehr vieles. Er regelt auch noch viel mehr, als hier abgebildet werden kann. Der Teufel liegt im Detail, aber die grosse Zustimmung im Parlament – inklusive eines grossteils der SVP-Fraktion –ist ein Hinweis, dass der Kompromiss ausgewogen sein könnte.

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