Windkraft: Gegner wollen Zweifel an Initiativen zerstreuen

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Doch gültig?BKW im Visier: Windkraftgegner kontern Kritik mit Rechtsgutachten

Zwei Volksinitiativen gegen Windkraft wurden kürzlich lanciert. Beide enthalten einen heiklen Passus. Nun wollen die Initianten um Elias Vogt in einem Gutachten beweisen, dass alles korrekt ist.

Darum gehts

  • Derzeit werden für zwei Anti-Windkraft-Initiativen Unterschriften gesammelt.

  • Doch im Initiativtext steckt ein Passus, der den Rückbau von Windrädern «auf Kosten des Erstellers» verlangt.

  • Daran gab es Kritik. Nun haben die Initianten ein Gutachten vorgelegt, das beweisen soll: Alles in Ordnung.

  • Betroffen wäre der Windpark Tramelan des Stromkonzerns BKW.

Für zwei Anti-Windkraft-Initiativen werden derzeit Unterschriften gesammelt. Beide enthalten einen Passus, wonach bei einem Ja an der Urne Windräder, die nach dem 1. Mai 2024 gebaut werden, wieder abgerissen werden müssen – auf Kosten des Erstellers. Doch dieser Passus sei heikel, sagte Staatsrechtsprofessor Alain Griffel zu 20 Minuten. Nun legen die Initianten mit einem eigenen Rechtsgutachten nach, welches 20 Minuten exklusiv vorliegt und widersprechen dem Experten.

BKW-Windpark Tramelan wäre betroffen

Wie sich herausstellt, gibt es mindestens ein konkretes Projekt, das von der Rückbau-Pflicht betroffen wäre: Das Projekt der Berner Kraftwerke BKW in Tramelan im Jura nahe Biel. Insgesamt sieben Windturbinen mit einer installierten Leistung von 14 Megawatt sind dort oberhalb der Gemeinde im Wald geplant.

Bist du für oder gegen Windräder in der Schweiz?

Im vergangenen Herbst erhielt der Stromkonzern vom Bundesgericht grünes Licht für den Bau. Zu den Volksinitiativen der Windkraftgegner werde man sich erst «im Rahmen der parlamentarischen Debatte» äussern, heisst es bei der BKW auf Anfrage.

Doch das Unternehmen bestätigt, dass man derzeit den Baustart vorbereite. Einen Termin für den Spatenstich will der Konzern nicht nennen, doch es ist davon auszugehen, dass er nach dem 1. Mai 2024 wäre und die Turbinen somit dem Rückbau-Risiko der Initiativen voll ausgesetzt sind.

«Die Initiativkomitees erwarten, dass bis zur Abstimmung über die beiden Volksinitiativen keine Windenergieanlagen errichtet werden, welche im Wald oder am Waldrand stehen oder von den Betroffenen abgelehnt werden», sagt Initiant Elias Vogt auf Anfrage.

Gutachten: Initiative ist rechtmässig

Dass der Rückbau-Passus in der Initiative rechtens sein soll, bestätige ein Gutachten, das die Initianten beim Aargauer Baurechtsanwalt und FDP-Politiker Lukas Pfisterer in Auftrag gegeben haben. Er schreibt: «Die Ersteller können immerhin aus politischen Gründen und mit politischen Mitteln zu einem Abwarten bewegt werden, wie dies früher auch schon erfolgt ist.»

Die Erbauer von Windrädern könnten wegen der Initiative womöglich abwarten, ihre Anlagen aufzustellen, sagt Anwalt Lukas Pfisterer der im Auftrag der Initianten ein Gutachten erstellt hat.

Die Erbauer von Windrädern könnten wegen der Initiative womöglich abwarten, ihre Anlagen aufzustellen, sagt Anwalt Lukas Pfisterer der im Auftrag der Initianten ein Gutachten erstellt hat.

Privat/lukas-pfisterer.ch

Pfisterer verweist damit auf die Waffenplatz-Initiative der 90er-Jahre. Die Initiative führte zu einem freiwilligen Baustopp des damaligen Waffenplatzes Neuchlen-Anschwilen (SG). Der Bau wurde erst nach der Ablehnung der Initiative an der Urne fortgesetzt.

Theoretisch könnte das Parlament noch zu einer anderen Einschätzung gelangen und den Rückbau-Passus der Initiativen doch noch für ungültig erklären. Jedoch müssen dafür erst einmal genügend Unterschriften gesammelt werden.

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