Rassismus in unserer Kommentarspalte

Aktualisiert

Dieser Post ist ein No-go«Wie soll sich der Balkan-Poser das alles leisten?»

Täglich finden in unserer Kommentarspalte Hunderte von Diskussionen statt. Was ist dort eigentlich erlaubt – und wo wird der Ton überschritten? Wir zeigen es Ihnen: Heute mit Kommentaren zum Thema Rassismus. 

Darum gehts

Ob in einem Kommentar zu dem Artikel einer schwarzen Sängerin das N-Wort verwendet oder beleidigend über die Herkunft eines Fussballspielers diskutiert wird: Immer wieder schreiben User*innen rassistische Inhalte in unsere Kommentarspalte. Dank unseres Moderationsteams und eines intelligenten Algorithmus bekommen Leser*innen jedoch den Grossteil dieser rassistischer Äusserungen gar nie zu Gesicht. Doch: Welche Kommentare gelten eigentlich als rassistisch und werden gelöscht? «Rassistische Diskriminierung umfasst mehr als das, was in der Rassismus-Strafnorm festgehalten ist», sagt Dina Wyler, Geschäftsleiterin der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA). «Das Strafrecht ist letztlich nur das letzte Mittel gegen besonders schwerwiegende und öffentliche Verstösse. Es fokussiert sich zudem einseitig auf Täterinnen und Täter statt auf die Betroffenen», so Wyler. 

Anhand von echten Beispielkommentaren zum Thema Rassismus zeigen wir hier, warum wir gewisse Inhalte löschen, andere freischalten und warum es manchmal ganz knifflig wird, diese Entscheidung zu fällen. Zu Sensibilisierungszwecken zeigen wir oben in der Bildstrecke ausnahmsweise Äusserungen, die wir in unserer Kommentarspalte nicht veröffentlichen würden bzw. nie veröffentlicht haben. Während die Kommentare echt und so bei 20 Minuten eingegangen sind, haben wir die Namen der User*innen sowie die Kommentierdaten frei erfunden. Die fachliche Beratung machte Dina Wyler, GRA.

«Rassistische Diskriminierung umfasst mehr als das, was in der Rassismus-Strafnorm festgehalten ist», sagt Dina Wyler, Geschäftsleiterin der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA).

«Rassistische Diskriminierung umfasst mehr als das, was in der Rassismus-Strafnorm festgehalten ist», sagt Dina Wyler, Geschäftsleiterin der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA).

Privat 

Das gilt bei 20 Minuten 

Grundsätzlich werden alle Inhalte, die unter die Schweizerische Rassismusstrafnorm fallen, also Personen aufgrund ihrer «Rasse», Ethnie oder Religion herabsetzen oder zu Hass aufrufen, nicht publiziert. Darunter fallen abwertende oder diskriminierende Begriffe und Othering: «Othering bedeutet, jemanden zur oder zum minderwertigen Anderen zu machen, von dem man sich zum Beispiel mittels eines Online-Kommentars abgrenzt», sagt Dina Wyler. Bei 20 Minuten achten wir deshalb besonders darauf, wie ein Kommentar auf Minderheiten oder bestimmte Bevölkerungsgruppen wirken kann. Denn: «Diskriminierenden Aussagen liegt meist eine ganze Struktur an Diskriminierung zugrunde, basierend auf historischen Gegebenheiten wie Sklaverei und Kolonialismus», so Wyler. «Mit entsprechenden Kommentaren werden diese Erfahrungen wieder in Erinnerung gerufen und gesellschaftlich in der Gegenwart gefestigt und verankert.»

Mini-Glossar

Täglich finden in unserer Kommentarspalte Hunderte von Diskussionen statt. Was ist dort eigentlich zugelassen – was ist ein No-go? In unserer Artikelserie «Wir müssen reden» beleuchten wir verschiedene Arten von Hatespeech.

Folge 5: Rassismus 

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Rassismus betroffen?

Hier findest du Hilfe:

Beratungsnetz für Rassismusopfer

GRA, Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus

Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147

Dargebotene Hand, Sorgen-Hotline, Tel. 143

My 20 Minuten

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