Neue Massnahmen - Bundesrat will Covid-Zertifikat für Beizen, Clubs und Fitnesszentren

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Neue MassnahmenBundesrat will Covid-Zertifikat für Beizen, Clubs und Fitnesszentren

Damit es zu keinem weiteren Lockdown kommt, sollen verschiedene Orte nur noch mit einem Covid-Zertifikat zugänglich werden. Das beschloss der Bundesrat am Mittwoch.

Der Bundesrat zieht im Kampf gegen das Coronavirus in der Normalisierungsphase ein neues Register. Wie im Drei-Phasen-Modell vorgesehen, sieht er dabei eine Ausdehnung der Zertifikatspflicht vor, wie er am Mittwoch nach der Sitzung bekanntgab. Er begründet die Massnahme damit, dass die Spitaleinweisungen von Corona-Patientinnen und -Patienten seit ein paar Wochen stark zunehmen (siehe Box).

«Anders als in früheren Infektionswellen soll auf die Schliessung ganzer Branchen oder Verbote von bestimmten Aktivitäten verzichtet werden», schreibt der Bundesrat. Mit dem Zertifikat werde das Übertragungsrisiko reduziert, weil nur noch Personen zusammenträfen, die nicht ansteckend seien oder ein geringes Risiko aufwiesen, ansteckend zu sein. Bei den Kantonen und Sozialpartnern gibt der Bundesrat bis am 30. August folgende Massnahmen in Konsultation:

Zertifikatspflicht für Innenräume von Restaurants, Bars und Clubs

Der Bundesrat schlägt vor, die heute in Diskotheken und Tanzlokalen bestehende Zertifikatspflicht auf alle Innenbereiche von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben auszudehnen. Die Kontrolle kann am Eingang oder beim ersten Kontakt am Platz erfolgen. Auf Terrassen und weiteren Aussenbereichen soll weiterhin keine Zertifikatspflicht gelten. Die Zertifikatspflicht gilt nicht für das Personal. Für dieses gelten allerdings weitergehende Massnahmen wie etwa eine Maskenpflicht. Nur wenn sämtliche anwesenden Mitarbeitenden die Zertifikatspflicht erfüllen, darf auch das Personal auf die Maske verzichten.

Auch für Hotelrestaurants sollen dieselben Regeln gelten. Die reine Übernachtung im Hotel soll dagegen nicht unter die Zertifikatspflicht gestellt werden, weil die Nutzung von Hotels auch Personen offenstehen sollte, die kurzfristig keinen Zugang zu einem Test haben.

Zertifikatspflicht für Veranstaltungen im Inneren

Auf Personen mit einem Covid-Zertifikat soll eine Zugangsbeschränkung für Veranstaltungen eingeführt werden, die in Innenbereichen stattfinden (Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten). Aus Gründen des Grundrechtsschutzes sind etwa religiöse Veranstaltungen, Bestattungen sowie Anlässe zur politischen Meinungsbildung bis maximal 30 Personen ausgenommen. Bei diesen gilt in Innenbereichen eine Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen im Freien sollen die bisherigen Regeln gelten.

Zertifikatspflicht für Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Neu soll auch der Zugang zu Orten wie Museen, Zoos, Fitnesszentren, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Thermalbäder, Billardhallen oder Casinos auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt werden. Ausgenommen sind Betriebe, die ausschliesslich Aussenbereiche umfassen.

Zertifikatspflicht für sportliche und kulturelle Aktivitäten

Auch bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen wie Trainings oder Musik- und Theaterproben, bei denen bereits heute keine Maskenpflicht mehr besteht, soll künftig der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt werden. Diese Beschränkung gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren und für beständige Gruppen von maximal 30 Personen, die in abgetrennten Räumlichkeiten regelmässig zusammen trainieren oder proben.

Kontaktdatenerhebung in Clubs

Für Diskotheken und Tanzlokale besteht heute bereits eine Zertifikatspflicht. Neu soll als zusätzliche Massnahme eine obligatorische Kontaktdatenerhebung eingeführt werden, um das Contact Tracing zu vereinfachen.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sollen prüfen dürfen

Der Bundesrat schlägt zudem vor, den Einsatz des Zertifikats im Arbeitsbereich in der Verordnung zu klären. Es soll explizit festgehalten werden, dass die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen das Vorhandensein eines Zertifikats prüfen dürfen, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient.

Keine Gratis-Tests mehr

Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Personen, die sich testen lassen, um ein Zertifikat zu erhalten, den Test selber bezahlen. Alle Personen, die sich impfen lassen wollen, konnten das inzwischen tun. Der Bundesrat erachtet es nun nicht mehr als die Aufgabe der Allgemeinheit, die Testkosten für Personen zu übernehmen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind. Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht weiterhin.

Tests für Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen. Allerdings berechtigen diese nicht zum Erwerb eines Zertifikats. Antigen-Schnelltests für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können sowie Tests für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden weiterhin vom Bund bezahlt. Auch wer eine Gesundheitseinrichtung, etwa ein Alters- oder Pflegeheim oder ein Spital, besucht, kann sich weiterhin gratis testen lassen.

Gründe für Anstieg der Spitaleinweisungen

Hauptgrund für den Anstieg der Spitaleinweisungen von Corona-Patientinnen und -Patienten dürfte laut dem Bundesrat die tiefe Durchimpfungsrate sein. «In der Schweiz sind 56 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal geimpft, in der Europäischen Union dagegen 63 Prozent. Die Zahl der nicht-immunen Personen, die sich anstecken können, ist nach wie vor gross.» Weitere mögliche Gründe für den Anstieg seien die leichtere Übertragbarkeit der Virusvariante Delta, die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und des Verbots des Präsenzunterrichts an Hochschulen sowie ein verändertes Verhalten der Bevölkerung.

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