Musiklehrer filmt Füsse von Schülerinnen – «keinen hat es gekümmert»

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St. GallenMusiklehrer filmt Füsse von Schülerinnen – «keinen hat es gekümmert»

In einer Schule in St. Gallen filmte ein Musiklehrer während des Unterrichts die Füsse seiner Schülerinnen. Nun wurde er rechtskräftig per Strafbefehl verurteilt.

Darum gehts

  • Ein Musiklehrer hat an einer Sekundarschule im Kanton St. Gallen die Füsse von Schülerinnen gefilmt.

  • Ehemalige Schülerinnen und Schüler werfen der Schule vor, zu spät reagiert zu haben.

  • Der Lehrer wurde nun rechtskräftig per Strafbefehl verurteilt.

Ein 59-jähriger Musiklehrer einer St. Galler Sekundarschule hat heimlich die Füsse von mindestens fünf Schülerinnen gefilmt. Die Aufnahmen der versteckten Kameras benutzte er, um sich sexuell zu befriedigen, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Der Lehrer hat laut Strafbefehl unter anderem in seinem Musikzimmer ein Video einer 14-jährigen Schülerin gemacht, die am Klavier stand. Zuvor hatte er sie angewiesen, sowohl Finken als auch Socken auszuziehen und stattdessen Flipflops zu tragen. Was die Schülerin nicht wusste: Ihr Lehrer hatte vorab mehrere versteckte Kameras im Schulzimmer installiert. Die Aufnahme habe sich auf die Füsse der 14-Jährigen konzentriert.

Schülerinnen schöpfen Verdacht

Einige Schülerinnen schöpften nach wiederholten Vorfällen Verdacht; es kam zu einer Strafanzeige. Bei den Ermittlungen wurden Linsenlampen, ein Tablet, ein Computer, zwei Festplatten sowie weitere Gegenstände bei dem Lehrer beschlagnahmt.

Chatverläufe zwischen dem Lehrer und einem Schüler zeigen, dass dieser bereits im Frühjahr 2022 den Verdacht äusserte, dass im Schulzimmer Kameras versteckt seien. Die Schulleitung sei informiert worden.

Vorwürfe gegen Schule – wurde sie zu spät tätig?

«Es hat sich niemand darum gekümmert», sagen Schülerinnen und Schüler gegenüber dem «Tagblatt». Zwei ehemalige Schüler erheben den Vorwurf, dass die Schulleitung bereits im Jahr 2022 mit dem Verdacht konfrontiert worden sei, dass im Musiksaal Kameras installiert seien. Reagiert habe sie nicht.

Auffälligkeiten habe es genug gegeben: Löcher im Boden des Musikzimmers, Putzkräfte hätten nur den Eingangsbereich des Zimmers putzen dürfen, um den Rest habe sich der Pädagoge aus «Sorge um seine Technik» selbst gekümmert.

Schule verteidigt sich – «sind sofort tätig geworden»

«Die Vorwürfe wurden am 28. April 2023 an uns herangetragen», sagt die Präsidentin der Sekundarschule zu 20 Minuten. An dem Tag hätten drei Schülerinnen eine Installation im Klassenzimmer entdeckt, diese fotografiert und ihren Klassenlehrer informiert. «Noch am selben Tag wurde das Schulzimmer durchsucht. Dabei wurden keine Kameras gefunden.»

«Wir haben den Vorwurf ernst genommen, obwohl wir keine Beweise für die Kameras hatten. Wir mussten den Vorwurf damals zurückweisen, da es keinen Beweis für die Kameras gab. Trotz Beizug von externen Experten blieb weiterhin unklar, ob es tatsächlich Kameras im Zimmer gab», so die Präsidentin.

Lehrer hat seit Mai 2023 nicht mehr unterrichtet

Vom Inhalt des Strafbefehls gegen den Lehrer habe die Schule erst aus den Medien vor etwa einer Woche erfahren. «Der Lehrer hat allerdings seit dem 1. Mai 2023 nicht mehr bei uns unterrichtet», unterstreicht die Präsidentin.

«Es gab im Verlauf der internen Untersuchungen Ungereimtheiten und mangelnde Kooperation seitens der Lehrperson, welche zu einem Vertrauensbruch führten.» Im Verlauf der internen Abklärungen und unabhängig von der Strafanzeige sei darum beschlossen worden, den Arbeitsvertrag mit dem Lehrer aufzulösen.

Musiklehrer nun rechtskräftig verurteilt

Der Musiklehrer wurde nun rechtskräftig per Strafbefehl verurteilt. «Grundvoraussetzung für die Verurteilung war der Strafantrag der Schülerinnen», sagt Leo-Philippe Menzel von der Jugendanwaltschaft St. Gallen gegenüber 20 Minuten. «Ohne diesen hätten wir gar nicht tätig werden dürfen.»

Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à je 260 Franken verurteilt, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss er eine Busse von 1500 Franken zahlen. Wenn er diese nicht zahlt, droht alternativ eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen.

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