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Illegale Anbieter – Online-Casinos aus dem Ausland zügeln illegal Millionenbeträge ab

Illegale Anbieter

Online-Casinos aus dem Ausland zügeln illegal Millionenbeträge ab

Ausländische Online-Casinos dürfen seit dem neuen Geldspielgesetz nicht mehr in der Schweiz tätig sein. Trotzdem fliessen illegal Millionenbeträge ab. Die Behörden sind machtlos und ein Ende ist nicht in Sicht.

von
Kilian Marti
Publiziert

Beliebt auch in den Online Casinos: Das Glücksspiel «Roulette». In der Schweiz dürfen nur inländische Online-Casinos das Spiel mit der Kugel anbieten.

Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

Darum geht's

  • Ausländische Online-Casinos dürfen seit 2019 nicht mehr in der Schweiz aktiv sein.

  • Viele Plattformen umgehen das Schweizer Geldspielgesetz aber.

  • Für die interkantonale Geldspielaufsicht ist es schwierig, illegale Anbieter permanent zu sperren.

  • Die Ausländischen Online-Casinos sind nicht mit der Schweizer Rechtslage einverstanden. Schätzungen zufolge fliessen immer noch jährlich 100 Millionen ins Ausland.

Es gibt viele Wege, illegal an Geld zu kommen. Einer davon: Online-Glücksspiele auf ausländischen Plattformen. Etwas mehr als 12’000 Franken hat Alex A.* in den letzten fünf Jahren mit illegalem Glücksspiel verdient. «Als ich damit begonnen habe, online Blackjack zu spielen, war das noch erlaubt», sagt der 24-Jährige.

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Doch seit 2016, als sich Alex zum ersten Mal auf der österreichischen Plattform «interwetten.com» registriert hat, ist in der Schweiz viel passiert. Mit dem neuen Geldspielgesetz, welches seit 2019 in Kraft ist, können nur noch Schweizer Seiten legal Glücksspiele und Sportwetten im Internet anbieten. Alle anderen Plattformen wurden von der interkantonalen Geldspielaufsicht (Gespa) gesperrt.

Anbieter machen sich strafbar

Für den jungen Gambler Alex kam es jedoch nicht infrage, seine Glücksspiel-Website durch eine Schweizer Version zu ersetzen. Ein Grund dafür sei, dass sich nur die Anbieter strafbar machen, die Kunden jedoch weiterspielen können. Doch vor allem das Angebot und die Professionalität sei im Ausland viel fortgeschrittener, findet er. Zum Glück für ihn musste es gar nicht soweit kommen.

«Bereits einige Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes schickte mir die Plattform einen neuen Link, mit dem die Seite auch nach der Sperrung einwandfrei funktionierte», erinnert sich A. Als auch diese Website ein paar Monate später plötzlich gesperrt wurde, schickte «interwetten.com» einfach eine neue URL-Adresse. Dieser Ablauf wiederholte sich in den letzten drei Jahren ständig. Inzwischen hat die Gespa alleine vom Anbieter interwetten.com zehn verschiedene URL-Adresse gesperrt – und es werden ständig mehr.

Permanente Lösung gibt es nicht

Manuel Richard, Direktor der Gespa, bemerkt seit der Einführung des neuen Gesetzes dennoch eine Veränderung: «Mehrere grosse Anbieter haben sich aus dem Schweizer Markt zurückgezogen, um nicht mit der Sperrliste in Verbindung gebracht zu werden. Einzelne versuchen aber tatsächlich, ihr Geschäft mit dem Aufschalten immer neuer Seiten aufrecht zu erhalten.» Die Zugangssperre erschwere aber deren Geschäft und zwinge die Anbieter, ihre Kundschaft immer wieder «umzuleiten», was die Attraktivität des Angebots klar schmälere. Eine permanente Lösung, wie man die ausländischen Plattformen vom Schweizer Markt fernhalten kann, gibt es also noch nicht.

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Die Hauptproblematik dafür sieht die Gespa in der Internationalität. «Die Rechtsdurchsetzung ist erschwert, weil die Plattformen oft Sitz in Offshore-Staaten haben und im Ausland meistens eine andere Rechtsgrundlage bei Internetdelikten besteht», erklärt Richard.

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Genau gleich sehen das auch unabhängige Experten und Expertinnen. Für Tobias Ellenberger, COO der Oneconsult AG, liegt die einzige Lösung darin, noch mehr mit ausländischen Behörden zusammenzuarbeiten. Denn Fakt ist: «Eine Sperrung kann jede Plattform mit einer leicht abgeänderten URL-Adresse wieder umgehen.»

Ausland sieht Rechtslage anders

Wie viel Geld durch die illegalen, ausländischen Plattformen dem Schweizer Markt verloren geht, weiss niemand so genau. Marco Zemp, Leiter Marketing und Sales bei Swiss Casinos, sagt: «In einer Studie der Universität Bern, vor der Einführung des Gesetzes, wurde der Schweizer Umsatz auf ausländischen Plattformen auf 250 Millionen geschätzt. Es wurde damit gerechnet, dass 150 Millionen in die Schweiz zurückgeholt werden könnten.» Das würde bedeuten, dass immer noch rund 100 Millionen Franken jährlich ins Ausland abfliessen.

Zemp geht davon aus, dass «der Bund hier alles unternimmt, was möglich ist». Auch in anderen Ländern werde das Casinospiel immer besser reguliert und überwacht. «Illegale Angebote verlieren laufend an Attraktivität , weil der Markt immer kleiner wird, immer weniger Plattformen für Illegale zur Verfügung stehen und auch weil die Spielerinnen und Spieler das unnötige Risiko vermeiden wollen, zum Beispiel, dass Gewinne nicht ausbezahlt werden.»

Doch die grossen ausländischen Plattformen geben den Schweizer Markt nicht so schnell auf. «Interwetten.com» teilt auf Anfrage zu ihren illegalen Aktivitäten nur mit: «Wir sehen die Rechtslage anders als die Schweizer Behörden. Das rechtliche Verfahren ist gerade am Laufen und zu laufenden Verfahren äussern wir uns generell nicht.»

*Name der Redaktion bekannt

Behörden gelingt Schlag gegen illegales Zocken

Am frühen Morgen des 9. November 2021 leitete die Eigednössische Spielbankenkommission (ESBK) elf Hausdurchsuchungen in vier verschiedenen Kantonen. Dabei konnten in Zusammenarbeit mit der kantonalen Polizei gemäss einer Mitteilung fünf Zentralen des illegalen Spielbankenspiels ausgehoben werden. Im Zuge der Durchsuchungen stellte die ESBK grosse Mengen an Speichermedien, illegalen Geräten und wichtigen Geschäftsdokumenten sowie grössere Geldbeträge sicher. Sie verhaftete fünf Personen, die den kantonalen Gerichten vorgeführt werden.

Diese koordinierte Aktion basiert auf monatelangen Ermittlungen und Untersuchungen der Polizei und der ESBK. Dies bedeutet einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Bekämpfung des illegalen Spielbankenspiels in der Schweiz, heisst es in der Mitteilung weiter. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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