Beschwerde gegen Maulkorbpflicht – Halter blitzt vor Verwaltungsgericht ab

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Olten SOMaulkorbpflicht: Rottweiler-Halter blitzt zum zweiten Mal ab

Im April 2023 griff ein Rottweiler auf einem Vitaparcours ein Kleinkind an. Gegen die daraufhin verfügte Maulkorbpflicht wehrte sich der Halter bis vors Verwaltungsgericht – ohne Erfolg.

Darum gehts

  • Auf einem Vitaparcours in der Region Olten wurde im April ein zweieinhalbjähriges Kind von einem Rottweiler angegriffen.

  • Das Veterinäramt verfügte für den Hund daraufhin eine Maulkorbpflicht.

  • Der Halter legte dagegen beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein – und blitzte ab.

Der Vorfall ereignete sich vor ziemlich genau einem Jahr auf einem Vitaparcours in der Region Olten: Ein damals rund siebenjähriger Rottweiler ging am 14. April 2023 auf ein zweieinhalbjähriges Kind los und verletzte es am linken Oberschenkel. Die zwei tiefen Bisswunden zogen eine antibiotische Therapie und einen fünftägigen Aufenthalt im Kinderspital Aarau nach sich.

Bereits wenige Tage später verfügte der Veterinärdienst als Sofortmassnahme zusätzlich zur Leinenpflicht auch eine Maulkorbpflicht. Eine vom Halter erhobene Beschwerde lehnte das Volkswirtschaftsdepartement im vergangenen Dezember ab. In der Folge gelangte er ans Verwaltungsgericht. Seine Forderung: Sein Rottweiler solle auf das Tragen eines Maulkorbs verzichten dürfen, damit er unterwegs Wasser trinken und besser atmen könne.

«Unberechenbares Verhalten»

Auch vor dem Verwaltungsgericht ist der Mann nun aber abgeblitzt, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet. Bei seiner Interessenabwägung sei der Veterinärdienst «zu Recht zum Schluss gekommen, dass der Schutz der Öffentlichkeit klar das Wohlbefinden des Hundes (bzw. seines Halters) überwiegt», heisst es im Urteil. Der Rottweiler habe «ein unvermitteltes, gefährliches, aggressives und unberechenbares Verhalten» an den Tag gelegt.

Die (neben der Leinenpflicht) zusätzliche Maulkorbpflicht sei dann angezeigt, «wenn die Kombination beider Massnahmen im Einzelfall zur effektiven Gefahrenabwehr unabdingbar» sei. Das treffe vorliegend zu: Der Hund könnte auch angeleint angreifen oder gar zubeissen, befindet das Verwaltungsgericht. Folglich könne nur die Kombination von Leinen- und Maulkorbpflicht verhindern, dass sich ein Vorfall wie letztes Jahr wiederhole.

Dem Halter werden die Gerichtskosten von 1000 Franken auferlegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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