Bern: Chihuahua von Pitbull tot gebissen

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Kanton BernEr konnte den Pitbull seines Bruders nicht unter Kontrolle halten

Ein Hund fällt einen kleineren Chihuahua an und beisst ihn zu Tode. Der Mann, der auf den Hund aufpasste, wurde nun verurteilt.

Darum gehts

  • Vergangenen Sommer biss ein American Pitbull Terrier den Nachbars-Chihuahua tot.

  • Dafür wurde der Hundehalter zu einer Geldbusse verurteilt. Zudem gilt nun Leinen- und Maulkorbpflicht für den Hund.

  • Eine Anwältin bestätigt: Halter haften zunächst «automatisch» für alle vom Tier verursachten Schäden.

Am Ende war Buddy* tot. Ein Berner wurde zu einer Geldbusse von 500 Franken verurteilt, nachdem der Hund Shadow* den Chihuahua seiner Nachbarin angriffen und zu Tode gebissen hatte.

Der Beschuldigte passte laut Strafbefehl auf den Hund seines Bruders auf und ihn hielt ihn «pflichtwidrig unvorsichtig nicht unter Kontrolle». Der Hund konnte unbeaufsichtigt aus der Wohnung rennen und im Treppenhaus den Hund der Nachbarin angreifen. Dem Beschuldigten gelang es nicht, Shadow dazu zu bringen, den Nachbarshund loszulassen. Für das Biss-Opfer kam schliesslich jede Hilfe zu spät. Der Fall wurde dem Veterinäramt gemeldet.

Buddy starb in den Armen seines Frauchens

Was nicht aus dem Strafbefehl hervorgeht, ist, dass die 14-jährige Tochter der Hundehalterin alles mitbekam. «Ich kann bis heute nicht glauben, was passiert ist», sagt die Hundehalterin (41) auf Anfrage von 20 Minuten. Ihre 14-jährige Tochter sei an diesem Tag von einem Spaziergang nach Hause gekommen, als ihr Nachbar die Tür öffnete und Shadow plötzlich raussprang.

«Meine Tochter ist direkt mit ihm zum Tierarzt gegangen, aber er ist in ihren Armen gestorben. Das nimmt sie bis heute mit. Sie hat diesen Hund sehr geliebt. Wenn sie heute einen grösseren Hund sieht, dann erinnert es sie an das Geschehene.»

«Wir wussten, dass der Hund sehr aggressiv ist», so die 41-Jährige. Es handle sich um einen American Pitbull Terrier, der immer wieder durch aggressives Verhalten aufgefallen sei. «Leider hat nie jemand etwas getan, bis unser Chihuahua angegriffen wurde», sagte sie.

Halter für ihre Hunde verantwortlich

«Grundsätzlich ist der Halter dafür verantwortlich, dass sein Tier keine Schäden verursacht», erklärt Anwältin Daniela Fischer auf Anfrage von 20 Minuten. Die Personen haften zunächst einmal «automatisch» für alle vom Tier verursachten Schäden. Ausser man kann beweisen, dass das Tier richtig verwahrt und auch beaufsichtigt worden sei und der Schaden trotzdem eingetreten wäre.

Laut dem Strafbefehl war dies jedoch nicht der Fall.

«Strikte Leinen- und Maulkorbpflicht»

Hundebissvorfälle werden in der Regel dem Veterinäramt gemeldet, das dann notwendige Massnahmen erlässt. «Diese können schlussendlich bis zu einer Euthanasie des Tieres gehen», so die Anwältin. Für eine Entschädigung der Betroffenen müsste diese eine Schadensersatzklage beim Zivilrichter einreichen. 

Das Berner Amt für Veterinärwesen bestätigt auf Anfrage von 20 Minuten, Kenntnis vom Fall zu haben. Für den Hund sei eine strikte Leinen- und Maulkorbpflicht ausserhalb des privaten Wohnbereichs angeordnet worden.

*Namen von Redaktion geändert.

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