Es ist die Rede von «nicht davon kommen lassen» oder «verrecken». Ein ehemaliger Vorbeter einer Moschee nutzt wohl die ihm zugestandenen Telefonate, um seiner Gesinnung auch hinter Gittern weiterhin nachzugehen.
Aus dem Gefängnis heraus gab ein verurteilter Vorbeter einer Moschee seinen Familienangehörigen Anweisungen, die zu Straftaten führen könnten.
20min/Taddeo Cerletti
Ein Ex-Imam hat die bewilligten Telefonate dazu benutzt, um Familienmitglieder anzuweisen, Vergehen zu begehen.
Die Anrufe werden von einer Dolmetscherin überwacht und rapportiert.
Er ist zu 70 Monaten Haft verurteilt und wird danach für 15 Jahre des Landes verwiesen.
Seit März 2021 sitzt Azad M. im Kantonalgefängnis in Frauenfeld. Das Bundesstrafgericht hatte ihn zu 70 Monaten Gefängnis verurteilt, sie erachteten ihn als schuldig der Beteiligung einer kriminellen Organisation.
Doch auch in Haft scheint der ehemalige Vorbeter der Winterthurer An’Nur-Moschee in seiner Gesinnung aktiv zu bleiben. Denn er nutzte die ihm bewilligten Telefonanrufe dazu, unter anderem zu Mord aufzurufen, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet (Bezahlartikel).
So soll er im Februar seinen Bruder in Deutschland angewiesen haben, eine Person «nicht davon kommen zu lassen». Weil die Gespräche durch eine Dolmetscherin überwacht werden, wurde er daraufhin abgemahnt. Dramatisch wurde es dann bei einem Telefonat diesen März, in dem er seiner Mutter im Irak Anweisungen geben wollte, wie mit dem Tod seines Neffen verfahren werden sollte: Nach dem Satzanfang: «Mama, sag ihnen doch, sie sollen ihn…» wurde ihm das Telefon aus den Händen gerissen, es gelang ihm aber noch nachzurufen, jemand solle «zu diesem Mann gehen und ihn verrecken lassen», schreibt der «Tages-Anzeiger».
Der heute 53-jährige Iraker lebt seit 1998 in der Schweiz. Von hier aus soll er die Terrormiliz IS logistisch und finanziell unterstützt haben. Nach Absitzen seiner Strafe soll er für 15 Jahre des Landes verwiesen werden. Zudem hat er laut verschiedenen Medienberichten gedroht seine Ehefrau umbringen zu lassen, sollte sie sich von ihm scheiden lassen. Die Ehe ist unterdessen geschieden.
Sowohl Azad und die Staatsanwaltschaft sind mit dem Urteil der 70 Monate Haft nicht einverstanden, beide planen, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen.
Bist du oder ist jemand, den du kennst, von sexualisierter, häuslicher, psychischer oder anderer Gewalt betroffen?
Hier findest du Hilfe:
Polizei nach Kanton
Beratungsstellen der Opferhilfe Schweiz
Fachstelle Frauenberatung
Online- und Einzelchatberatung für Frauen, Männer, Jugendliche und Kinder
Onlineberatung für Jugendliche
Frauenhäuser in der Schweiz und Liechtenstein
Zwüschehalt, Schutzhäuser für Männer
LGBT+ Helpline, Tel. 0800 133 133
Dargebotene Hand, Tel. 143
Pro Juventute, Beratung für Kinder und Jugendliche, Tel. 147
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