Rechtsprofessor Rainer Schweizer empfiehlt ein dringliches Gesetz für eine Impfpflicht. Das hat im Parlament wenige Chancen.
Rechtsprofessor Rainer Schweizer sagt: «Eine generelle Impfpflicht wäre juristisch auf dünnem Eis.» Denn das Epidemiengesetz widerspreche sich in diesem Punkt. Das Parlament solle deshalb eine solche allgemeine Impfpflicht gesetzlich verankern – «bald».
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Das sei «nicht denkbar», sagt Mitte-Nationalrätin Ruth Humbel. Doch ihrer Meinung nach sollten die Kantone eine Impfpflicht für über 65-Jährige verhängen. Wer sich weigere, solle mittels Patientenverfügung auf Intensivbehandlung verzichten.
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SP-Nationalrat Fabian Molina war einer der ersten Politiker, die öffentlich eine allgemeine Impfpflicht gefordert haben. Diesbezüglich liefen Gespräche und Analysen, mehr könne er nicht sagen.
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Zum jetzigen Zeitpunkt wäre eine generelle Impfpflicht wenig zielführend, sagt GLP-Nationalrat Martin Bäumle. Wichtiger sei die Booster-Impfung sowie die «hoffentlich baldige Impfung für Kinder unter zwölf Jahren».
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Das Epidemiengesetz ist widersprüchlich. Doch laut Staatsrechtsprofessor Andreas Glaser ist die Entstehungsgeschichte eindeutig: «Der Gesetzgeber wollte keine generelle Impfpflicht.»
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Ab 1. Februar soll in Österreich eine allgemeine Impfpflicht gelten. Auch in der Schweiz gibt es Exponenten aus Wissenschaft und Politik, die das wollen.
Eine teilweise Impfpflicht könnten Kantone und Bund heute schon einführen, auf Basis des Epidemiengesetzes.
Rechtsprofessor Rainer Schweizer fordert das Parlament auf, eine allgemeine Impfpflicht zu beschliessen.
Doch im Parlament findet sich nach heutigem Ermessen keine Mehrheit dafür.
Der Bundesrat kann heute eine Impfpflicht für gewisse Berufs- oder Altersgruppen erlassen. Doch kann er eine allgemeine Impfpflicht verhängen?
Rainer Schweizer, Professor für öffentliches Recht der Universität St. Gallen, sagt: «Die Gesetzeslage ist nicht eindeutig.» Deshalb solle das Parlament bald eine allgemeine Impfpflicht beschliessen, etwa mit einer weiteren Änderung am dringlichen Covid-19-Gesetz. Diese würde nach der Schlussabstimmung am 17. Dezember unmittelbar in Kraft treten.
Doch für ein Impfpflicht-Gesetz findet sich im Parlament wohl keine Mehrheit, wie die Nachfrage bei verschiedenen Parteien zeigt. Sympathien für eine generelle Impfpflicht gibt es bei der Linken. So hat SP-Nationalrat Fabian Molina als einer der ersten Politiker öffentlich eine Impfpflicht gefordert. Auf die Frage, ob und wie das Thema im Parlament eingebracht werde, nimmt er keine Stellung. Es liefen Gespräche und Analysen, mehr könne er nicht sagen.
SVP und FDP dürften geschlossen gegen eine Impfpflicht stimmen, und auch die Mitte würde sie ablehnen, wie Präsident Gerhard Pfister sagt. Obwohl die prominente Mitte-Nationalrätin Ruth Humbel mit Nachdruck eine Impfpflicht für ältere Personen fordert. Die über 65-Jährigen hätten zwar eine hohe Durchimpfung, sagt sie, dennoch bringe «eine kleine Gruppe nicht geimpfter älterer Menschen» das Gesundheitswesen an seine Grenzen. Die Kantone sollten von ihrer Möglichkeit, diese Gruppe zum Impfen zu verpflichten, Gebrauch machen. Es sei ihr klar, dass man niemanden zwingen könne, sagt Humbel. «Doch wer sich nicht impft, entscheidet sich für die Krankheit und soll mittels Patientenverfügung auf Intensivbehandlung verzichten.» Dennoch sagt sie: «Eine generelle Impfpflicht ist nicht denkbar.»
GLP-Nationalrat Martin Bäumle hält es für fraglich, ob eine generelle Impfpflicht im Parlament befürwortet würde. Und er halte diese zum jetzigen Zeitpunkt ohnehin für wenig zielführend. Schneller wirksam sei jetzt die Booster-Impfung und die hoffentlich baldige Möglichkeit der Kinder-Impfung.
Der Bundesrat ist offenbar der Ansicht, dass die Kantone handeln sollten. Das hat er am Montag in einer Antwort auf die Frage von Fabian Molina klargemacht: Laut Epidemiengesetz könnten die Kantone die Impfung für bestimmte Gruppen für obligatorisch erklären. Der Bund könne das ebenfalls – «diese Bundeskompetenz ist aber lediglich subsidiär». Sprich: Nur, wenn die Kantone nicht in der Lage sind, wäre der Bund gefordert.
Nach Ansicht von Rechtsprofessor Rainer Schweizer würde der Zweck des Epidemiengesetzes eine generelle Impfpflicht auf Bundesebene zulassen. Doch dem widerspreche Artikel 22 im selben Gesetz, der den Kantonen lediglich eine teilweise Impfpflicht erlaube, unter gewissen Voraussetzungen (siehe Box). «Eine generelle Impfpflicht wäre juristisch auf dünnem Eis.»
Andreas Glaser, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich, gibt einen weiteren Punkt zu bedenken: Die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zeige klar, dass eine generelle Impfpflicht vom Gesetzgeber nicht geplant war. Das sei aus den parlamentarischen Debatten klar ersichtlich.
Partielle Impfpflichten habe es in der Schweiz schon gegeben, etwa bei der Impfung gegen die Kinderlähmung. Eine generelle jedoch nicht. «Die Situation müsste extrem akut sein dafür, dass der Bundesrat aufgrund des Notstands-Artikels 185 in der Bundesverfassung eine solche Impfpflicht erlassen könnte», sagt Glaser. «Man soll nie nie sagen - aber die Lage müsste dramatisch eskalieren, damit eine vom Bundesrat verordnete, landesweite Impfpflicht gerechtfertigt wäre.»
Heute können die Kantone oder auch der Bund eine partielle Impfpflicht für gewisse Bevölkerungs- oder Berufsgruppen erlassen, sofern eine der folgende Voraussetzungen gegeben ist:
– Wenn die ordentlichen Vollzugsorgane nicht in der Lage sind, den Ausbruch und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhüten und zu bekämpfen
– eine erhöhte Ansteckungs- und Ausbreitungsgefahr besteht,
– die öffentliche Gesundheit gefährdet ist,
– schwerwiegende Auswirkungen auf die Wirtschaft oder andere Lebensbereiche befürchtet werden
– oder wenn die Weltgesundheitsorganisation festgestellt hat, dass eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite besteht.
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