So machen Apotheken Geld mit Heuschnupfen-Betroffenen

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Allergie-AbzockeApotheken machen mit Heuschnupfen-Medis viel Geld

Es ist Heuschnupfen-Saison. Für viele Menschen bedeutet das tränende Augen, Niesattacken – und Extra-Ausgaben. Vor allem, weil in Apotheken oft nicht auf günstigere Generika verwiesen wird.

Darum gehts

  • Mehrere Stichproben von 20 Minuten haben ergeben, dass in Apotheken nur selten auf günstige Heuschnupfen-Medikamente aufmerksam gemacht wird.

  • Laut dem Branchenverband Intergenerika sind Fehlanreize im System dafür verantwortlich. An teuren Medikamenten verdiene auch die Apotheke mehr.

  • Der Verband der Apotheken dagegen sagt, dass Kundinnen und Kunden von sich aus nach dem Produkt verlangten, weil dafür Werbung gemacht würde.

Wenn die Nase im Frühling läuft, folgt bald der Gang in die Apotheke. Etwa 20 Prozent der Schweizer Bevölkerung, also 1,7 Millionen Menschen, sind von Heuschnupfen betroffen. Arzneimittel mit antiallergischer Wirkung, sogenannte Antihistaminika, lindern die Symptome.

Was wird genau verkauft?

Mehrere von 20 Minuten durchgeführte Stichproben in Zürcher Apotheken haben ergeben, dass in Schweizer Apotheken oft Telfastin angeboten wird. 30 Filmtabletten (120 mg) kosten je nach Apotheke rund 30 Franken.

Auf das rezeptfrei erhältliche Generikum Fexofenadin Zentiva, das dieselben Inhaltsstoffe hat, wird selten verwiesen. Bei expliziter Nachfrage wurde teilweise fälschlicherweise gar erst auf Rezeptpflichtigkeit verwiesen, bevor das Medikament gekauft werden konnte. Der Unterschied zu Telfastin Allergo? Es kostet weniger als die Hälfte, nämlich 14.20 Franken für 30 Filmtabletten (120 mg). Und zwar in allen Apotheken.

Genaue Verkaufszahlen können nicht geliefert werden, da es sich um rezeptfreie Medikamente handelt. Der Verband der Krankenversicherer «Curafutura» sagt aber: «Die Generikadurchdringung in der Schweiz liegt – gemessen am Umsatz – bei 15,5 Prozent. Gemessen an der abgerechneten Menge sind es rund 32,4 Prozent. In Deutschland liegt der Generika-Anteil bei rund 80 Prozent.»

So sieht der Pollenkalender für dieses Jahr aus.

So sieht der Pollenkalender für dieses Jahr aus.

20min/Matthias Spicher

Warum sind die Preisunterschiede so gross?

Das Generikum kostet also überall gleich viel, beim Original-Medikament Telfastin gibt es Preisunterschiede. «Bei den nicht kassenpflichtigen Medikamenten, wie Telfastin, gibt es keine staatliche Preisfestsetzung. Dort herrscht sowohl für die Hersteller als auch in den Vertriebskanälen der freie Markt», sagt Lucas Schalch, Geschäftsführer des Branchenverbands Intergenerika.

Das Generikum hingegen steht auf der Liste und ist somit preisgebunden. Hier gelte die Regel: Preis, den der Hersteller mit dem BAG ausgehandelt hat plus ein preisbezogener Zuschlag von 80 Prozent obendrauf. «Ausserdem können Medikamente auf der Spezialitätenliste über die Grundversicherung abgerechnet werden.» Heisst also: Für das Generikum bezahlen Heuschnupfen-Betroffene weniger und können es erst noch ihrer Krankenkasse angeben.

Fragst du in der Apotheke ausdrücklich nach Generika?

Wer verdient an der Praxis?

Dass die Apotheken trotzdem viel häufiger das teure Medikament verkaufen, sei ein klassischer Effekt des freien Marktes, sagt Schalch. Mit teuren Medikamenten verdienten die Apotheken mehr. Heisst: Möglicherweise wider besseren Wissens zocken Apotheken die Kundinnen und Kunden ab, um mehr Geld zu machen.

Der Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse nimmt nicht direkt Stellung zum Vorwurf, dass mit Telfastin mehr Geld gemacht werde, sagt aber: «Im rezeptfreien Bereich gibt es keine Preisfestlegung, da es sonst das Kartellrecht verletzen würde.» Das Produkt Telfastin würde häufig von den Patientinnen und Patienten verlangt, da für dieses Präparat Werbung gemacht wird und es somit bestens bekannt ist. «Für das Zentiva-Produkt hingegen ist das Werben nicht möglich, da es auf der Spezialitätenliste ist.»

Die von Schalch erwähnten Fehlanreize sollen durch eine Anpassung der Logistikkosten reduziert werden, meldet das BAG in einer Medienmitteilung. Am 1. Juli treten diese Massnahmen in Kraft, sie gelten aber nur für rezeptpflichtige Medikamente.

Die Lösung bei nicht rezeptpflichtigen Medikamenten? Systematisch in der Apotheke nachfragen. Das zumindest empfiehlt das BAG allen Heuschnupfen-Betroffenen.

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