Serafe-Gebühren: Tochter muss Schulden der Eltern begleichen

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Unbezahlte GebührenTochter muss 1000 Franken Serafe-Schulden der Eltern begleichen

Für die Serafe-Gebühren haften sämtliche volljährigen Personen eines Haushalts. Das betrifft auch erwachsene Kinder, wenn Eltern für die Radio- und Fernsehabgabe nicht aufkommen.

Darum gehts

  • Eine junge Frau in der Schweiz muss die Serafe-Schulden ihrer Eltern bezahlen.

  • Denn wer im selben Haushalt wohnt, ist für die Gebühren verantwortlich.

  • Eine Expertin gibt Tipps, wie die Serafe-Gebühr in WGs geregelt werden kann.

Eine 22-Jährige aus der Schweiz erhielt kürzlich eine Betreibungsandrohung der Serafe über 1030 Franken. Nicht sie hatte die Gebühren für die Radio- und Fernsehabgabe nicht bezahlt, sondern ihre Eltern. Nun erkundigte sich die Frau beim «Beobachter», ob die Forderungen rechtens seien. Sie bekommt eine schlechte Nachricht: Ja, sie muss für die Schulden ihrer Eltern aufkommen.

Es ist nicht das erste Mal, dass die 22-Jährige wegen unbezahlter Rechnungen ihrer Eltern zur Kasse gebeten wird: Als sie im letzten Jahr die Krankenkasse wechseln wollte, musste sie zuerst 2000 Franken für offene Rechnungen übernehmen – denn man darf die Kasse nur wechseln, wenn es keine Schulden bei der alten Kasse gibt.

Wer im selben Haushalt wohnt, muss zahlen

Im Fall der Serafe-Schulden wird der Tochter laut «Beobachter» das Wort «Haushalt» zum Verhängnis. Der Grund: Für die Gebühren haften sämtliche volljährigen Personen eines Haushalts solidarisch. Die Serafe kann daher von jeder volljährigen Person im Haushalt den offenen Betrag einfordern.

Hast du jemals Schulden deiner Eltern begleichen müssen?

Obwohl die Eltern den Betrag über 335 Franken im Jahr über mehrere Jahre nicht bezahlten, soll die 22-Jährige allein für die ersten zwei Jahre bezahlen, in denen sie volljährig bei den Eltern gewohnt hat. Da sie erst vor kurzem aus dem Elternhaus ausgezogen ist, dürften künftig noch weitere Rechnungen folgen.

Das rät die Expertin

Fabienne Stich, Juristin im Beobachter-Beratungszentrum, rät, die Serafe-Gebühren immer gleich nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen – auch wenn Mitbewohner oder Mitbewohnerinnen sich in dem Moment nicht beteiligen. Die Verteilung der Kosten im Haushalt könne man später untereinander regeln.

Es sei zudem ratsam, die Serafe zu kontaktieren, wenn man nicht in der Lage sei, die Gebühren zu begleichen oder bereits betrieben wurde. In solchen Fällen könne man einen Zahlungsplan vereinbaren.

Bist du oder ist jemand, den du kennst, von Schulden betroffen?

Hier findest du Hilfe:

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