Basel: «Überfordert und frustriert» – Securitas wegen Falschaussage vor Gericht

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Basel«Überfordert und frustriert» – Securitas wegen Falschaussage vor Gericht

Ein Securitas des Bundesasylzentrums liess sich aus Frustration zu einer falschen Anschuldigung gegen Asylsuchende hinreissen. Dann bekam er ein schlechtes Gewissen.

Darum gehts

  • Ein Securitas, der beim Bundesasylzentrum Bässlergut in Basel arbeitete, beschuldigte Asylsuchende fälschlicherweise, ihn mit Steinen beworfen zu haben.

  • Er wurde nun vom Basler Strafgericht wegen falscher Anschuldigung verurteilt.

  • Er habe sich aus Frust zur Falschaussage hinreissen lassen, erklärte er und berichtete von schwierigen Arbeitsbedingungen beim Bundesasylzentrum.

Solche Szenen würden zum Alltag beim Bundesasylzentrum gehören, erzählte der ehemalige Securitas-Angestellte am Donnerstag vor dem Basler Strafgericht. Der 32-Jährige hatte sich dort wegen falscher Anschuldigung zu verantworten. Nach einem Vorfall am Abend des 4. Januars 2021 behauptete er wahrheitswidrig, dass er von Asylsuchenden mit Steinen getroffen worden sei.

Steine seien an jenem Abend aber sehr wohl geflogen, erklärte der Beschuldigte. «Abends kommen regelmässig alkoholisierte Asylsuchende zurück, die sich renitent verhalten. Da fliegen auch mal Steine», gab er zu Protokoll. An jenem Abend im Januar kamen zwei Auswärtige vorbei, um sich angeblich nach einem Freund zu erkundigen. Aus Datenschutzgründen durfte der Securitas aber keine Auskunft erteilen und wurde abgewiesen. Die beiden jungen Männer seien daraufhin aggressiv und ausfällig geworden und hätten angefangen Steine zu werfen.

Wäre sonst nie rausgekommen

Nur wurde der Beschuldigte nicht getroffen. «Ich war überfordert und frustriert, da habe ich mich zu der Aussage hinreissen lassen», erklärte er am Donnerstag Einzelrichter René Ernst. Mit der Falschaussage wollte erreichen, dass die Steinwerfer nicht ungeschoren davon kommen. Doch dann plagte ihn das schlechte Gewissen.

Er meldete sich beim Detektiv der Kriminalpolizei und stellte seine Aussage richtig. «Ich wollte meine Aussage richtigstellen und mich entschuldigen», erklärte er. Damit schoss er gewissermassen ein Eigentor. Denn nur so konnte er für die falsche Anschuldigung belangt werden. «Hätten sie sich nicht selbst angezeigt, wäre das gar nie ausgekommen», so Ernst. «Das war mutig von Ihnen.»

Verständnis vom Richter

Dennoch wurde er verurteilt und zu einer bedingten Geldstrafe von 4800 Franken verurteilt. Bezahlen muss er allerdings nur die Verfahrens- und Gerichtskosten, die sich aber auf weniger als 1000 Franken summieren. «Ich verstehe, dass der Umgang mit den Leuten im Bundesasylzentrum sehr schwierig sein kann. Darum verstehe ich, dass sie sich da haben hinreissen lassen», so Ernst. 

Der Beschuldigte, der sich vor Gericht selbst verteidigte, nahm das Urteil sichtlich erleichtert entgegen. Seinen Job bei der Securitas hat er verlassen und arbeitet inzwischen in einer anderen Branche. 

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