Referenzzins: Jetzt folgt der zweite Preisschock für Mieter

Referenzzins steigtJetzt gibts den nächsten Preisschock für Mieter

Vom Vermieter dürfte bald dicke Post kommen. Er darf die Mietzinsen weiter erhöhen.

20min/Ela Çelik

Darum gehts:

  • Der Referenzzinssatz steigt um 0,25 Prozent.

  • Damit dürften die meisten Mietzinsen im April steigen.

  • Die Mietpreise könnten um drei bis sechs Prozent steigen.

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Freitag, 01.12.2023
10:18

Juso will enteignen

Die Jungpartei der SP (Juso) hält die Erhöhung der Mietzinsen in Anbetracht der ohnehin bereits hohen Lebenshaltungskosten für untragbar. Jetzt fordert sie die Enteignung von Immobilienkonzernen, denn der Zugang zu Wohnraum sei ein Grundrecht.

Ihre Immobilien sollten im Interesse der Bevölkerung öffentlich verwaltet werden und nicht von grossen, privaten Unternehmen, deren einziges Ziel die Gewinnmaximierung sei, schreibt die Juso in einer Medienmitteilung.

Dadurch liessen sich die Mieten drastisch senken und der Zugang zu einer angemessenen Wohnung für alle gewährleisten. «Nur wenn wir den Boden dem Profit und der Spekulation entziehen, können wir wieder bezahlbare Mieten garantieren», sagt Juso-Präsident Nicola Siegrist. Kurzfristig fordert die Juso ausserdem endlich systematische Mietzinskontrollen.

09:29

Finanzieller Druck steigt

Für Millionen von Mieterinnen und Mietern wird die finanzielle Belastung nun noch grösser, nach der erst kürzlich vollzogenen Erhöhung der Mietzinsen, der Erhöhung der Krankenkassenprämien und sinkenden Renten in der zweiten Säule. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) schreibt deshalb in einer Medienmitteilung von einer unerträglichen Situation, Normalverdienenden und Rentnerinnen bleibe immer weniger zum Leben.

Der Bundesrat kündigte zwar Massnahmen an, die gelten aber erst ab 2025 (siehe Beitrag weiter unten) und sind laut SGB zu wenig wirksam. Die Gewerkschaften fordern deshalb eine möglichst schnelle Überarbeitung des Mietzinsmodells. Anstatt die Bevölkerung zu entlasten, profitiere die Immobilienlobby. Der SGB geht davon aus, dass die meisten Vermieter nicht auf die Erhöhung verzichten. Das hätten sie auch zuletzt nicht gemacht, wie die langen Schlangen vor den Postfilialen zeigten mit Mieterinnen und Mietern, die ihre eingeschriebenen Briefe mit den Mietzinserhöhungen abholten.

09:16

Das ist der hypothekarische Referenzzinssatz

Das Bundesamt für Wohnungswesen legt vier Mal pro Jahr den Referenzzinssatz fest. Er zeigt den Durchschnittszins für alle in der Schweiz vergebenen Hypotheken. Müssen Hausbesitzer mehr für Hypotheken zahlen, dürfen sie auch höhere Mieten verlangen. Die Schweiz nutzt den Referenzzinssatz seit September 2008. Damals lag er bei 3,5 Prozent und sank seither stetig, im Juni und nun im Dezember gibt es aber die ersten Erhöhungen.

09:13

Nächste Anpassung im März

Das Bundesamt für Wohnungswesen informiert das nächste Mal am 1. März über den Referenzzinssatz. Michael Töngi vom Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz geht davon aus, dass es im nächsten Jahr eine weitere Erhöhung des Zinssatzes und damit weiter steigende Mietzinsen geben wird.

08:55

So viel teurer wird die Miete

Rechenbeispiel: Michael Töngi vom Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz sagt, wie viel mehr die Mietzinsen bald betragen könnten.

Drei Prozent mehr, wenn es 2023 bereits eine Erhöhung gab.

Bis zu sechs Prozent mehr, wenn du die Wohnung vor sechs Jahren gemietet hast, weil dann 40 Prozent der Teuerung und ein Zuschlag für allgemeine Kostensteigerungen geltend gemacht werden.

Bei 2000 Franken Nettomietzins pro Monat musst du also mit einer monatlichen Erhöhung von 60 Franken rechnen, wenn dein Mietzins dieses Jahr bereits erhöht wurde oder du die Wohnung erst kürzlich gemietet hast. Das wären 720 Franken im Jahr. Wenn du schon länger in der Wohnung bist, kann die Mietzinserhöhung bis zu 120 Franken betragen, also 1440 Franken pro Jahr. In diesem Artikel sagt Töngi, wie es im nächsten Jahr weitergeht.

Nicht zulässig ist eine Erhöhung, wenn der Mietzins dagegen noch auf einem Referenzzinssatz von 1,75 Prozent beruht. Den Stand siehst du in deinem Mietvertrag. Falls der Referenzzinssatz gar noch höher ist, hast du Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Die nötigen Formulare dafür bietet der Mieterinnen- und Mieterverband.

08:54

Referenzzins steigt

Bittere Nachrichten für Mieter: Das Bundesamt für Wohnungswesen meldet nach der Erhöhung des hypothekarischen Referenzzinssatzes im Juni einen weiteren Anstieg. Ab 2. Dezember steigt der für die Festlegung der Mieten wichtige Zinssatz von 1,5 auf 1,75 Prozent. Die meisten Vermieter in der ganzen Schweiz dürfen damit nach Ablauf der Kündigungsfrist höhere Mietzinsen verlangen. Es droht ein Anstieg um drei bis sechs Prozent plus Teuerungsbeteiligung, wie Michael Töngi vom Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz sagt.

Donnerstag, 30.11.2023
15:20

Massnahmen vom Bundesrat erst ab 2025

Der Bundesrat präsentierte vergangene Woche Massnahmen, mit denen er die Preisexplosion bei den Mieten dämpfen will. So sollen allgemeine Kostensteigerungen nicht mehr pauschal und die Teuerung nicht mehr im gleichen Mass auf die Mieter überwälzt werden dürfen. Statt 40 Prozent der Teuerung sollen die Vermieter nur noch 28 Prozent weitergeben dürfen.

Der Mieterinnen- und Mieterverband kritisierte allerdings, die Massnahmen seien ungenügend und kämen zu spät. Sie könnten erst 2025 in Kraft treten und bis dahin werde es mindestens eine weitere Mietzinserhöhung geben.

Kritik gibt es auch vom Hauseigentümerverband. Der Verband fordert neue Anreize, um den Wohnungsbau ausweiten zu können und dass Bautätigkeiten von Mietbauten nicht weiter verzögert oder verhindert werden.

15:07

Freitag um 8 Uhr fällt die Entscheidung

Am Freitagmorgen um acht Uhr gibt das Bundesamt für Wohnungswesen den neuen hypothekarischen Referenzzinssatz bekannt. Steigt er wie erwartet zum zweiten Mal nach der Erhöhung im Sommer um 0,25 Punkte, dürfen viele Vermieter erneut drei Prozent höhere Mietpreise verlangen. Dazu kommen weitere Preiserhöhungen wegen der Teuerung.

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