Finanzierung 13. AHV-RenteBundesrat schlägt höhere Lohnbeiträge oder Mehrwertsteuern vor
Ab 2026 sollen Rentnerinnen und Rentner eine 13. AHV-Rente erhalten. Doch offen bleibt weiterhin, wie der Zustupf finanziert werden soll – der Bundesrat präsentierte seine Vorschläge.
Darum gehts
Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider stellte am Mittwochnachmittag ihre Pläne für die Umsetzung der 13. AHV-Rente vor.
Das Volk hatte am 3. März die Initiative für eine 13. AHV-Rente deutlich angenommen.
Die zusätzliche Rente soll voraussichtlich einmal jährlich ab 2026 ausbezahlt werden.
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Zusammenfassung
Die 13. AHV-Rente soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 ausbezahlt werden. Unklar sei noch, zu welchem Zeitpunkt im Jahr die 13. Rente ausbezahlt werde – sie soll aber einmal jährlich ausbezahlt werden, nicht in monatlichen Tranchen.
Bei der Einführung wird die zusätzliche Rente 4,2 Milliarden Franken kosten. Nach fünf Jahren sollen diese Kosten auf fünf Milliarden steigen. Ohne Zusatzfinanzierung würden die AHV-Finanzen rasch in Schieflage geraten, befürchtet der Bund.
Finanzierung der 13. AHV-Rente
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente schlägt der Bundesrat nun zwei Varianten vor:
Finanzierung über erhöhte Lohnbeiträge
Finanzierung über eine Kombination aus erhöhten Lohnbeiträgen und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer
Die erste Variante sieht eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte, die zweite Variante eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,5 sowie der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte vor.
Bundesbeiträge werden temporär gekürzt
Der Anteil, den der Bund an die AHV beiträgt, soll hingegen ab 2026 bis hin zur nächsten Reform gekürzt werden. Heute beträgt dieser Teil 20,2 Prozent der AHV-Kosten – bei Einführung der 13. AHV-Rente würde dies 840 Millionen Franken entsprechen. Damit das Bundesbudget nicht zusätzlich belastet wird, will der Bundesrat den Anteil auf 18,7 Prozent verringern.
Um den tieferen Bundesbeitrag zu finanzieren, schlägt der Bundesrat ebenfalls zwei Varianten vor:
Gelder aus dem AHV-Fonds beziehen
Weitere Einnahmen erzielen
Die weiteren Einnahmen könnten entweder über eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte oder eine kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge (0,1 Prozentpunkte) und der Mehrwertsteuer (0,2 Prozentpunkte) erzielt werden.
Kritik seitens FDP
Die FDP kritisiert in einer Medienmitteilung die vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten und lehnt sie ab. Diese würden nämlich den Mittelstand und KMUs belasten sowie die arbeitende Bevölkerung schwächen.
Zudem sei es noch zu früh, um die Ausfinanzierung festzulegen – denn im Sommer stünde die Abstimmung zur Prämien-Initiative an. Wird diese angenommen, würden zusätzliche Kosten bewältigt werden müssen.
Medienkonferenz beendet
Zeitpunkt der Auszahlung
Unklar sei auch noch, zu welchem Zeitpunkt im Jahr die 13. Rente ausbezahlt werde. Man habe bereits über eine Auszahlung im Dezember diskutiert, fix sei jedoch noch nichts, sagt die Bundesrätin.
Anteilmässige Auszahlungen
Ob und inwiefern eine allfällige Auszahlung der 13. AHV-Rente im Todesfall an Erbinnen und Erben ausbezahlt werden könnte, steht noch nicht fest. «So weit sind wir noch nicht», gab Baume-Schneider zu. Auch, ob eine Person, die im Sommer pensioniert wird, bereits im selben Jahr einen Anteil der 13. AHV-Rente erhält, ist noch nicht geklärt.
13. Rente wird einmal jährlich ausgezahlt
Die 13. AHV-Rente soll gemäss Bundesrat einmal jährlich ausgezahlt werden. Das entspreche dem Volkswillen am besten.
Für die Finanzierung schlägt der Bundesrat zwei Finanzierungsvarianten vor: einerseits die Finanzierung über erhöhte Lohnbeiträge (0,8 Prozentpunkte) oder aber eine Kombination aus erhöhten Lohnbeiträgen und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer (0,5 + 0,4 Prozentpunkte).
Medienkonferenz beginnt
Anwesend sind Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vizekanzler André Simonazzi und Stéphane Rossini, Leiter des Bundesamts für Sozialversicherungen.
Zwei Finanzierungsvarianten
Um 15 Uhr wird Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklären, wie sie die 13. AHV-Rente finanzieren will. Das Volk nahm die Abstimmung über einen Zustupf für Rentnerinnen und Rentner am 3. März dieses Jahres mit 58,2 Prozent Ja-Stimmen an.
Die zusätzliche Monatsrente soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 ausbezahlt werden. Zudem soll die 13. AHV-Rente einmal jährlich ausbezahlt werden – nicht etwa in monatlichen Tranchen.
Bei der Einführung wird die zusätzliche Rente 4,2 Milliarden Franken kosten. Nach fünf Jahren sollen diese Kosten auf fünf Milliarden steigen. Ohne Zusatzfinanzierung würden die AHV-Finanzen rasch in Schieflage geraten.
Für die Finanzierung der 13. AHV-Rente schlägt der Bundesrat nun zwei Varianten vor:
Finanzierung über erhöhte Lohnbeiträge
Finanzierung über eine Kombination aus erhöhten Lohnbeiträgen und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer
Die erste Variante sieht eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte, die zweite Variante eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,5 sowie der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte vor.
Der Anteil, den der Bund an die AHV beiträgt, soll hingegen ab 2026 bis hin zur nächsten Reform gekürzt werden. Heute beträgt dieser Teil 20,2 Prozent der AHV-Kosten – bei Einführung der 13. AHV-Rente würde dies 840 Millionen Franken entsprechen. Damit das Bundesbudget nicht zusätzlich belastet wird, will der Bundesrat den Anteil auf 18,7 Prozent verringern.
Um den tieferen Bundesbeitrag zu finanzieren, schlägt der Bundesrat ebenfalls zwei Varianten vor:
Gelder aus dem AHV-Fonds beziehen
Weitere Einnahmen erzielen
Die weiteren Einnahmen könnten entweder über eine Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,2 Prozentpunkte oder eine kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge (0,1 Prozentpunkte) und der Mehrwertsteuer (0,2 Prozentpunkte) erzielt werden.
Medienkonferenz um 15 Uhr
Die Medienkonferenz mit Elisabeth Baume-Schneider findet am Mittwochnachmittag um 15 Uhr statt.
Wie soll die 13. AHV-Rente finanziert werden?
In einer Medienkonferenz am Mittwoch wird Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider erklären, wie sie die 13. AHV-Rente finanzieren will. Das Volk nahm die Abstimmung über einen Zustupf für Rentnerinnen und Rentner am 3. März dieses Jahres mit 58,2 Prozent Ja-Stimmen an. Die zusätzliche Monatsrente soll voraussichtlich ab dem 1. Januar 2026 ausbezahlt werden.
Während des Abstimmungskampfs und auch im Nachgang des Abstimmungssonntags wurde immer wieder heftig über die Finanzierung der 13. AHV-Rente debattiert: Die Parteien setzen sich für unterschiedliche Finanzierungslösungen ein. Während die Initianten und linken Parteien die Lohnabgaben erhöhen und eine mögliche Erhöhung der Bundesbeiträge prüfen wollen, spricht sich die SVP dafür aus, weniger Geld ins Ausland zu schicken und dieses stattdessen für die 13. AHV-Rente einzusetzen.
FDP und Mitte sprachen derweil zeitweise von einer möglichen Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Erhöhung des Rentenalters – die für die kommenden Jahre jedoch vom Tisch sein dürfte, wurde sie vom Volk gerade klar abgelehnt. Die EVP stellte einen eigenen Vorschlag vor, der eine nationale Erbschaftssteuer für hohe Erbschaften vorsieht.