«Man hat uns unter einem Vorwand gekündigt»

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Knall bei Flying Tiger«Man hat uns unter einem Vorwand gekündigt»

Mitarbeitende in der Flying-Tiger-Filiale im Bahnhof Bern forderten mehr Lohn und wandten sich an die Gewerkschaft Unia. Daraufhin seien sie schikaniert und schliesslich unter Vorwänden entlassen worden, sagen sie.

Darum gehts

  • Um eine Lohnerhöhung fordern zu können, wandten sich Mitarbeitende des Flying Tiger im Bahnhof Bern an die Gewerkschaft Unia.

  • Nach gezielten Einzelgesprächen und massiver Reduktion von Arbeitsstunden seien sie unter Vorwänden entlassen worden, sagen die ehemaligen Mitarbeitenden.

  • Die Geschäftsleitung von Flying Tiger weist die Vorwürfe auf Anfrage von 20 Minuten zurück.

Die Mitarbeitenden der Flying-Tiger-Filiale im Bahnhof Bern, der grösste Teil Studierende, sind bis auf die Filialleitung allesamt im Stundenlohn angestellt. Weil der Grundlohn von 19.66 Franken – mit Ferienzuschlägen 22 Franken – nach Angaben der Studierenden kaum mehr reichte, um über die Runden zu kommen, forderten sie eine Lohnerhöhung und wandten sich im Herbst 2023 schliesslich an die Unia, wie die Gewerkschaftszeitung «Work» berichtet.

Einzelgespräche mit Gewerkschaftsmitgliedern

Die Geschäftsleitung habe die Gespräche jedoch verweigert. Nach einer mithilfe der Unia verfassten Anfrage seien speziell die Gewerkschaftsmitglieder von der Filialleiterin zu Einzelgesprächen eingeladen worden – als Grund seien «allgemeine Informationen» angegeben worden, sagt die ehemalige Mitarbeiterin Céline* (23) zu 20 Minuten. «Persönliche Gespräche waren immer sehr negativ konnotiert.»

Der Gesprächsinhalt sei bei allen Studierenden derselbe gewesen: Es herrschten Missstände im Team und eine düstere Stimmung, der Laden sehe nicht gut aus. Laut dem ehemaligem Mitarbeiter Julian* (22) stimmte das Gesprächsprotokoll damit aber nicht überein: «Darin standen Dinge wie Arbeitsverweigerung und Demotivation von Arbeitskollegen, extreme Vorwürfe.»

Massiv weniger Arbeitsstunden

Danach seien die Arbeitsstunden der Gewerkschaftsmitglieder massiv reduziert worden. Im November 2023 habe er noch zwei Schichten erhalten, sagt Julian. «Im Dezember wars dann noch eine Schicht, im Januar gar keine mehr.» Der Schichttausch unter den Mitarbeitenden sei unterbunden worden, gleichzeitig seien aber neue Arbeitskräfte eingestellt worden.

Schliesslich hätten sieben Personen, darunter Julian, mit der Filialleiterin persönlich ein Gespräch geführt, um in Erfahrung zu bringen, wie die Schichtvergabe gehandhabt werden würde. Wenige Tage später hätten alle sieben eine schriftliche Kündigung erhalten.

«Es gab wilde Anschuldigungen», erzählt Julian. «Es hiess, wir hätten versucht, unsere Chefin einzuschüchtern. Uns war klar, dass das nur ein Vorwand ist, um uns loszuwerden.» Auf Richtigstellungen habe die Geschäftsführung in Luzern nicht geantwortet. Gegen die Kündigung wollen Julian und die anderen Betroffenen mithilfe der Unia rechtlich vorgehen.

Flying Tiger weist Vorwürfe zurück

Auf Anfrage von 20 Minuten weist die Geschäftsführung von Flying Tiger den Vorwurf zurück, dass Mitarbeitende aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft Nachteile erfahren. «Wir anerkennen das Engagement der Unia für Arbeitnehmende. Diskriminierungen aller Art, Mobbing oder Schikanierung werden in unserem Unternehmen nicht geduldet.» Falls eine Kündigung ausgesprochen werden müsse, geschehe dies nie leichtfertig. «Wenn es doch dazu kommt, halten wir uns strikt an das Schweizer Arbeitsgesetz und die Richtlinien unseres Unternehmens.»

«Keine Ausnahmeregeln für einzelne Standorte»

Auf die Frage, wieso Flying Tiger keine Lohnerhöhung gewährt habe, antwortet das Unternehmen: «Gemäss unseren Unternehmenswerten behandeln wir alle Mitarbeitenden gleich. Unser Salärsystem basiert deshalb auf Lohnbändern, die in der ganzen Schweiz zur Anwendung kommen und so Salär-Diskriminierungen verhindern.» Somit gebe es aber auch keine Salär-Ausnahmeregelungen – wie beispielsweise eine Erhöhung der Entschädigung – für einzelne Standorte. Weiter äussert sich Flying Tiger nicht zur Angelegenheit.

*Namen der Redaktion bekannt

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